Mitglied werden

Als Mitglied des Freundeskreises profitieren Sie nicht nur persönlich, sondern tragen auch aktiv zur Weiterentwicklung des Botanischen Gartens bei:

    Mitgliedsbeitrag

    Beitrittserklärung

    Einzugsermächtigung

    Der Jahresbeitrag wird jährlich fällig und Mitte Dezember für das Folgejahr eingezogen.

    Familienmitglieder

    Generelle Fragen zur Mitgliedschaft

    Als Mitglied unterstützen Sie aktiv die Weiterentwicklung des Botanischen Gartens und werden Teil einer engagierten Gemeinschaft. Sie erhalten Informationen zu Projekten und Veranstaltungen, Einladungen zu besonderen Führungen oder Events sowie freien Eintritt in den Botanischen Garten Augsburg. Vor allem aber leisten Sie einen wertvollen Beitrag zum Erhalt dieses besonderen Ortes.

    Mit Ihrem Mitgliedsbeitrag fördern wir bauliche Projekte, Pflanzungen, Bildungsangebote sowie kulturelle Veranstaltungen im Garten. Ihre Unterstützung hilft uns, neue Ideen zu verwirklichen, bestehende Anlagen zu pflegen und den Garten nachhaltig weiterzuentwickeln.

    Ihre Mitgliedschaft beginnt mit der Bestätigung durch den Verein bzw. zum angegebenen Eintrittsdatum. Genauere Informationen erhalten Sie im Rahmen des Anmeldeprozesses.

    Ja, sehr gerne. Mitglieder können sich – je nach Interesse und zeitlichen Möglichkeiten – bei Veranstaltungen, Projekten oder organisatorischen Aufgaben einbringen. Wir freuen uns über jede Form der aktiven Unterstützung.

    Selbstverständlich stellen wir Ihnen eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) aus. Diese erhalten Sie automatisch, sofern uns Ihre vollständigen Kontaktdaten vorliegen.
    Bei kleineren Beträgen genügt in der Regel der Kontoauszug als Nachweis für das Finanzamt (bitte beachten Sie die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen).

    Fragen zur Familienmitgliedschaft

    Zur Familienmitgliedschaft zählen in der Regel Eltern bzw. Erziehungsberechtigte sowie ihre im Haushalt lebenden Kinder bis zum Abschluss der Schul- oder Berufsausbildung bzw. bis zu einem festgelegten Höchstalter (Details regelt die jeweilige Beitragsordnung).

    Mit Erreichen der Altersgrenze endet die Zugehörigkeit zur Familienmitgliedschaft. Anschließend besteht die Möglichkeit, in eine eigene Einzelmitgliedschaft zu wechseln.

    Ja, die Familienmitgliedschaft umfasst beide Elternteile bzw. Erziehungsberechtigte sowie die im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder im definierten Altersrahmen.

    Fragen zur Firmenmitgliedschaft